Zu den Pflichten eines jeden Halters von Flurförderzeugen gehört die jährliche Überprüfung der Betriebssicherheit nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaft (§37 BGV D27) durchführen zu lassen. Die betrifft im Regelfall alle gängigen Antriebstechniken und damit in der Regel alle Diesel-, Gas- und Elektrostapler.
Bei Gabelstaplern mit Dieselmotoren ist eine jährliche Abgasuntersuchung (AU), bei Treibgasstaplern eine jährliche Gasdichtheitsprüfung sowie eine halbjährliche AU vorgeschrieben.
Wir bieten Ihnen einen regelmäßigen Prüfungsservice (mit jährlicher Erinnerung) bei Ihnen vor Ort an. Bei diesen Prüfungen werden alle Fahrzeuge auf Abnutzung oder anderen Gefährdungen überprüft, alle Mängel notiert und auf Wunsch repariert.